Ausschuss Altpapier

Der Ausschuss Altpapier nimmt die Rohstoffinteressen der Altpapier verarbeitenden Unternehmen wahr und bearbeitet sämtliche mit dem Altpapierverbrauch zusammenhängenden Fragen des Marktes, der Abfallwirtschaftspolitik und der Ökologie. Zusammen mit den Entsorgern stimmt er eine gemeinsame Altpapiersortenliste in Form einer europäischen Norm (CEN 643) ab.

Angebot und Nachfrage auf dem Altpapiermarkt werden direkt beeinflusst durch die aktuelle Abfallgesetzgebung. Der Ausschuss Altpapier setzt sich daher für Rahmenbedingungen ein, die eine kostengünstige Bereitstellung hochwertigen Altpapiers erlauben. Dies wird vor allem durch die Vermeidung von Marktregulierungen und den freien Zugriff auf alle vorhandenen Bezugsquellen erreicht. Die stoffliche Verwertung hat für die Papierindustrie Vorrang vor der energetischen Verwertung. Dazu muss Altpapier als getrennte Materialfraktion in einem gesonderten Gefäß erfasst werden.

Die politischen Rahmenbedingungen auf EU-Ebene werden durch die EG-Abfallrahmenrichtlinien bestimmt. Auf nationaler Ebenen gibt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz die gesetzlichen Regelungen vor. Die Papierindustrie nimmt die Produktverantwortung in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung wahr. Für Papier-, Karton- und Pappeverpackungen legt die Verpackungsverordnung die Regeln fest. Für die Altpapierverwertung ist die Anerkennung von Altpapier als Rohstoff von höchster Bedeutung. Der Ausschuss Altpapier setzt sich hierfür auf allen gesetzgeberischen Ebenen ein.

Vorsitzender:
Hans-Henning Junk
Albert Köhler GmbH & Co. KG

Geschäftsführer:
Dr. Klaus-Dieter Kibat