EU-Verordnung lässt Lücke für illegalen Holzeinschlag


Bonn, 14.07 2010 - Die jüngste Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Eindämmung illegalen Holzeinschlags geht aus Sicht der Deutschen Papierindustrie am Ziel vorbei. Dadurch, dass die sogenannte Sorgfaltspflicht-Verordnung weiterhin nur Holz und Zellstoff und nicht den Import von Druckerzeugnissen den Verpflichtungen unterwirft, bleiben Tür und Tor für den illegalen Holzeinschlag geöffnet. Beispielsweise können deutsche Kinderbücher, die in Asien hergestellt und gedruckt werden, weiterhin aus Holz aus illegalem Einschlag hergestellt werden, ohne dass die jüngsten EU-Regelungen greifen.